Hinweisgebersystem (HINSCHG)

Die Einhaltung unserer ethischen Standards und der geltenden Gesetze ist ein untrennbarer Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Das Hinweisgebersystem der Interquell Petfood GmbH ist hierfür ein zentrales Element, welches zur Förderung und Einhaltung unserer Unternehmenskultur in unseren Geschäftsbereichen wie auch in unseren Lieferketten beiträgt.

Was gemeldet werden kann

Über unser Hinweisgebersystem, der Interquell Cereals Whistlebox, können Verdachtsmomente für Verstöße und Risiken gemeldet werden, die unsere Mitarbeiter*innen, unsere unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer in den Lieferketten der Interquell Cereals GmbH oder sonstige Geschäftspartner*innen betreffen, wie etwa Verstöße gegen:

 

  • Geltende Gesetze und Rechtsverordnungen
  • Belästigung oder Diskriminierung von bestimmten Personen/-gruppen
  • Verstöße gegen Menschenrechte und rechte von Arbeitnehmenden
  • Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften
  • Bestechung & Korruption
  • Datenschutz

Wer eine Meldung abgeben kann

Jede Person innerhalb und außerhalb unserer Organisation kann Hinweisgeber*in sein. So können Sie z. B. als Mitarbeiter*in der Produktion, in den Büros, Vertrieb und/oder der Logistik der Interquell Cereals GmbH, als Mitarbeiter*in bei einem unserer Zulieferer in unserer Lieferkette, aber auch als unabhängige dritte Person eine Meldung abgeben.

Meldekanal

Die Hinweise können auf der Interquell Cereals Whistlebox anonym abgegeben werden.

Bitte den QR-Code scannen oder folgenden Link https://www.whistlebox.de/wb/342455935/ aufrufen und im Anschluss der Menüführung folgen.